Kompetenzzentrum Eingliederungshilfe
Der Landesrahmenvertrag SGB IX wurde im Dezember 2020 unterzeichnet. Die geltende Übergangsregelung läuft zum 31.12.2023 aus. Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe müssen daher zeitnah ihre Leistungen neu beschreiben und mit den Kostenträgern eine neue Vergütung vereinbaren. Hierzu müssen Sie eine konkrete Leistungsbeschreibung erstellen, alle Bedarfe berücksichtigen, auskömmliche Leistungsentgelte kalkulieren und ihre Abrechnung umstellen.
Ihre Chance: eine leistungsgerechte Vergütung. Ihre Angebote können Sie personenzentrierter und individueller ausgestalten.
Das Kompetenzzentrum Eingliederungshilfe bündelt die Expertise aus den Fachbereichen Wirtschafts- und Entgeltberatung, Familien, Existenzsicherung und soziale Teilhabe und Komeptenznetzwerk Recht.
Das Team des Kompetenzzentrums unterstützt Sie bei der Erstellung der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung einschließlich Leistungsbeschreibung und Kalkulation auf Grundlage des Landesrahmenvertrages. Gemeinsam mit Ihnen fertigen wir alle zur Leistungsaufforderung erforderlichen Unterlagen. Das interdisziplinäre Kompetenzteam erarbeitet für Sie professionelle und inhaltlich auf den Vorgaben des Landesrahmenvertrages beruhende Verhandlungsunterlagen. Diese entsprechen natürlich den rechtlichen Vorgaben zur Verhandlungsaufforderung.
In unserem Flyer Kompetenzzentrum Eingliederungshilfe finden Sie alle wichtigen Infos oder sprechen Sie uns gerne an.
Sie haben Fragen? Ich bin gerne für Sie da:

Michael Futterer
Abteilungsleitung Wirtschafts- und Entgeltberatung
0721 9349-522

Felix Hechtel
Abteilungsleitung
Familie, Existenzsicherung und soziale Teilhabe
0721 9349 305

Cordelia Lange
Abteilungsleitung Kompetenznetzwerk Recht
Referat Arbeits-, Vereinsrecht, allgemeine Rechtsberatung
0721 9349-269