Der Landesrahmenvertrag SGB IX wurde im Dezember 2020 unterzeichnet. Die geltende Übergangsregelung läuft zum 31.12.2023 aus. Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe müssen daher zeitnah ihre Leistungen neu beschreiben und mit den Kostenträgern eine neue Vergütung vereinbaren. Hierzu müssen Sie eine konkrete Leistungsbeschreibung erstellen, alle Bedarfe berücksichtigen, auskömmliche Leistungsentgelte kalkulieren und ihre Abrechnung umstellen.

Ihre Chance: eine leistungsgerechte Vergütung. Ihre Angebote können Sie personenzentrierter und individueller ausgestalten.

Das Kompetenzzentrum Eingliederungshilfe bündelt die Expertise aus den Fachbereichen Wirtschafts- und Entgeltberatung, Familien, Existenzsicherung und soziale Teilhabe und Komeptenznetzwerk Recht. 

Das Team des Kompetenzzentrums unterstützt Sie bei der Erstellung der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung einschließlich Leistungsbeschreibung und Kalkulation auf Grundlage des Landesrahmenvertrages. Gemeinsam mit Ihnen fertigen wir alle zur Leistungsaufforderung erforderlichen Unterlagen. Das interdisziplinäre Kompetenzteam erarbeitet für Sie professionelle und inhaltlich auf den Vorgaben des Landesrahmenvertrages beruhende Verhandlungsunterlagen. Diese entsprechen natürlich den rechtlichen Vorgaben zur Verhandlungsaufforderung.

In unserem Flyer Kompetenzzentrum Eingliederungshilfe finden Sie alle wichtigen Infos oder sprechen Sie uns gerne an. 

Sie haben Fragen? Ich bin gerne für Sie da:

Michael Futterer

Michael Futterer

Abteilungsleitung Wirtschafts- und Entgeltberatung

0721 9349-522

mfutterer[at]diakonie-baden.de

Felix Hechtel

Felix Hechtel

Abteilungsleitung
Familie, Existenzsicherung und soziale Teilhabe

0721 9349 305

fhechtel[at]diakonie-baden.de

Cordelia Lange

Cordelia Lange

Abteilungsleitung Kompetenznetzwerk Recht
Referat Arbeits-, Vereinsrecht, allgemeine Rechtsberatung

0721 9349-269

clange[at]diakonie-baden.de

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