Jahresabschlussprüfung INTENSIV
Eine kooperierende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führt eine freiwillige oder gesetzliche Prüfung des nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellten Jahresabschlusses Ihrer Einrichtung gemäß § 317 HGB gemäß den vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) unter Hinzuziehung der Mitarbeiter*innen der Verbandsprüfung durch.
Über die Jahresabschlussprüfung wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im berufsüblichen und gesetzlichen Umfang schriftlich berichten. Der Prüfungsbericht wird gemäß § 321 HGB gemäß den vom IDW festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen erstellt. Entsprechend des Ergebnisses der Prüfung ein Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB gemäß den vom IDW aufgestellten Grundsätzen erteilen.
Sie haben Fragen? Ich bin gerne für Sie da:

Heiko Kreuz
Verbandsprüfer
0721 9349 725