Eine kooperierende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führt eine freiwillige oder gesetzliche Prüfung des nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellten Jahresabschlusses Ihrer Einrichtung gemäß § 317 HGB gemäß den vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) unter Hinzuziehung der Mitarbeiter*innen der Verbandsprüfung durch.

Über die Jahresabschlussprüfung wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im berufsüblichen und gesetzlichen Umfang schriftlich berichten. Der Prüfungsbericht wird gemäß § 321 HGB gemäß den vom IDW festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen erstellt. Entsprechend des Ergebnisses der Prüfung ein Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB gemäß den vom IDW aufgestellten Grundsätzen erteilen.

Sie haben Fragen? Ich bin gerne für Sie da:

Foto von Heiko Kreuz folgt in Kürze.

Heiko Kreuz

Verbandsprüfer

0721 9349 725

hkreuz[at]diakonie-baden.de

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