Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilung
Wir verplausibilisieren den nach handelsrechtlichen Grundsätzen vorbereiteten Jahresabschluss Ihrer Einrichtung in Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen.
Wir werden den erstellten Jahresabschluss mit einer Bescheinigung versehen, aus der sich Art und Umfang unserer Tätigkeit ergeben.
Sie haben Fragen? Ich bin gerne für Sie da:

Lydia Geisler
Verbandsprüferin
0721 9349 243